Abgeschickt von Youssef EL Ouariachi am 02 April, 2008 um 16:02:30
Ich bräuchte eure Unterstützung zu den folgenden zwei Sachverhalten:
Ausgangspunkt: Die Bilanz ist zum 31.12 abgeschlossen und die Ergebnise wurden am 01.02 kommuniziert.
1. Am 20.06 des Jahres erhalten wir eine Miets-Rechnung. Die Rechnung bezieht sich auf das Vorjahr konnte aber nicht erahnt werden und somit wurde keine Abgrenzung oder Rückstellung gebucht.
2. Am 20.05 fällt der internen Revision auf, daß ein Betrag doppelt gebucht wurde.
Müssen die GuV und entsprechend die Bailanz des Vorjahres nun korrigiert werden?
Oder. reicht es wenn nur die Gewinnrücklagen in der Bilanz des Folgejahres um die Beträge korrigiert werden.
Danke im Voraus
Youssinho