Abgeschickt von IFRS-Profi am 24 Juni, 2008 um 12:57:24:
Antwort auf: Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen von Michael am 19 Maerz, 2008 um 13:24:22:
Hallo,
in IAS 37 steht es verklausuliert - IAS 37.61f.
Auflösung ist nicht mehr als Ertrag darzustellen, sondern gegen den ursprünglichen Posten zu rechnen, für den diese RSt gebildet worden ist.
Gruß
IFRS Profi