Abgeschickt von phil am 24 November, 2008 um 22:08:12:
hallo,
ich bin noch ein relativer Neuling auf dem Gebiet der Rechnungslegung und habe so meine Probleme mit der latenten Steuer.
sagen wir ich habe ein Unternehmen (UN) welches eine Zuschreibung auf eine Maschine mit dem aktuellen Buchwert von 80.000 durchführen möchte. Nach HGB kann ich nur bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, welche bspw. bei 95.000 liegen, zuschreiben. Nach IFRS kann ich im Revaluation Modell auch darüber hinaus bis zum Fair Value/Marktwert zuschreiben, sagen wir bis 100.000.
Soweit ich das verstanden habe, findet im IFRS nun die Zuschreibung bis 15.000 erfolgswirksam, die restlichen 5.000 erfolgsneutral statt!? und dann kommt auf den erfolgsneutralen teil auch noch eine (erfolgsneutrale!) latente steuer aufgrund der Differenz zwischen HGB- und IFRS-Bilanz.
Wie buche ich das jetzt korrekt?
Mein Buchungssatz (ich unterstelle eine Steuer von 40%) sieht mir irgendwie nicht so recht richtig aus:
Dr Machinery 20.000
(an)
Cr Zuschreibung 15.000
Cr Revaluation Surplus 3.000
Cr Deferred Tax Liability 2.000
wem das noch nicht genug ist, hier noch ein Problem:
In der IFRS ist es im gegensatz zum HGB möglich, Entwicklungskosten anzusetzen. Sagen wir alle Bedingung für den Ansatz sind erfüllt und ich möchte im internationalen Abschluss Entwicklungskosten von 60.000 ansetzen. Da dies nach HGB nicht möglich ist, müssten doch hier wieder (passive) latente Steuern entstehen, oder?
Ich bin deswegen dahingehend verwirrt, da ich bei meinen Recherchen oft lese, dass bei permanenten Differenzen ein Ansatzverbot für latente Steuern herrscht. Meiner Auffassung nach müsste es sich doch hier um eine permanente Differenz handeln, da kein Ausgleich dieser Differenz im zeitablauf stattfindet.
Andererseits habe ich auch hier und da gelesen, dass gerade bei Entwicklungskosten immer latente Steuern entstehen.
Was ist nun richtig? wäre es erfolgsneutral oder erfolgswirksam?
und wie lautet der Buchungssatz in diesem Fall???
Vielen Dank für jede Hilfe,
VG
phil