Abgeschickt von Michael am 19 Maerz, 2008 um 13:24:22
Hallo Zusammen
Gibt es gemäss IFRS eine Richtlinie, wie man die Rückstellung die nicht mehr benötigt werden auflösen darf? Sprich muss es über das Aufwandskonto zurückgebucht werden wie es gebildet wurde oder darf man es über ein Ertragskonto (z.B. Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen) auflösen? Wenn ich es über das Aufwandskonto auflöse resultiert dort einfach ein Minusaufwand in der Erfolgsrechnung.
Danke und Gruss
Michael