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IAS 1 |
Presentation of
financial statements (Darstellung des
Jahresabschlusses)
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IAS 1 soll die
Vergleichbarkeit von Abschlüssen sicherstellen. Deshalb regelt
der Standard die Grundlagen für die Darstellung und hinsichtlich
der Struktur des Abschlusses. Er enthält zudem
Mindestanforderungen an den Inhalt eines Abschlusses. IAS 1 ist
nicht auf die Zwischenberichterstattung gemäß IAS 34
Zwischenberichterstattung anzuwenden.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen
(Standard 2004)
Achtung: weiter in diesem Zusammenhang zu beachten
IFRS 1 |
IAS 1 soll die
Vergleichbarkeit von Abschlüssen sicherstellen. Deshalb regelt der
Standard die Grundlagen für die Darstellung und hinsichtlich der
Struktur des Abschlusses. Er enthält zudem Mindestanforderungen an
den Inhalt eines Abschlusses.
Die Aufgabe des Abschlusses
ist die Information über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des
Unternehmens. Nach IAS 1 zählen die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die
Kapitalflussrechnung und die Darstellung der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie sonstige erläuternde Angaben zum Abschluss.
Der Abschluss hat ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln und darf
nicht als übereinstimmend mit den IFRS bezeichnet werden, sofern er
nicht sämtliche Anforderungen der Standards und Interpretationen
erfüllt.
Des Weiteren enthält IAS 1
Regelungen zu Struktur und Inhalt des Abschlusses. Es werden
insbesondere Regelungen zum Berichtszeitraum, zur Unterscheidung
zwischen kurz- und langfristigen Bilanzposten, zu den
Mindestausweisvorschriften für die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung sowie zur Eigenkapitalveränderungsrechnung gemacht.
IFRS 1
Vorab wurde dieser
Standard am 19.6.2003 neu als IFRS 1 First-time Adoption of International
Financial Reporting Standards vom IASB veröffentlicht.
Dieser Standard erleichtert
den Unternehmen den Übergang von nationalem Bilanzrecht auf IFRSs
durchzuführen und hilft gleichzeitig den Bilanzadressaten die Effekte
des Wechsels der Rechnungslegung zu verstehen.
Der Standard IFRS 1 erklärt, wie ein Unternehmen seinen Jahres- bzw.
Konzernabschluss auf IFRSs umstellen muss.
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Der Standard |
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IAS 1
2008 Änderung
(EU-Fassung 23.01.2009)
Die Paragraphen 68 und 71 werden geändert. Paragraph 139C
wird hinzugefügt. |
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IAS 1
2008
(EU-Fassung 3.11.2008) vollständiger Text |
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IAS 1 Änderung
(EU-Fassung 11.1.2006) |
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IAS 1 Änderung
(EU-Fassung 8.11.2005) |
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IAS 1 (EU-Fassung
29.12.2004) |
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IAS 1 2002 (EU-Fassung) |
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