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IAS 11
Construction Contracts
(Fertigungsaufträge)
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IAS 11
bestimmt, wie Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit
Fertigungsaufträgen im Abschluss des Auftragnehmers zu erfassen
sind.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen.
Es sind alle nach dem 7.11.2002 ausgegebenen Tranchen, bei denen
die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die nach dem 1.1.2000 beginnen |
Nach IAS 11 sind Fertigungsaufträge nach der „percentage
of completion method“ zu bewerten, wenn die Auftragserlöse und die
Auftragskosten verlässlich ermittelt werden können. Es werden
Festvertrag („fixed price contract“) und Kostenzuschlagsvertrag („cost
plus contract“) unterschieden. Die Auftragserlöse und die
Auftragskosten werden dann entsprechend dem Grad der Fertigstellung
über die Geschäftsjahre verteilt. Sofern es wahrscheinlich ist, daß
der die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse
übersteigen, ist der erwartete Verlust sofort erfolgswirksam zu
erfassen.
Einzelne Fertigungsaufträge
sind aufzuteilen oder zusammenzufassen, wenn bestimmte Kriterien
erfüllt sind.
Die Höhe der Auftragserlöse
und Auftragskosten ist in jedem Geschäftsjahr neu zu schätzen. Die
Auftragserlöse umfassen die ursprünglich vereinbarten Erlöse, Erlöse
aus Abweichungen von den ursprünglichen Planungen, Nachforderungen
und Prämien. Zu den Auftragskosten zählen die dem Auftrag direkt
zurechenbaren Kosten alle dem Auftrag zurechenbaren Kosten und die
Kosten, die dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden
können.
Der Fertigstellungsgrad ist
anhand einer verlässlichen Methode zu ermitteln. Hierbei können
entsprechend dem Charakter des Auftrags verschiedene Methoden
verwendet werden.
IAS 11 enthält zudem eine
Reihe von Angabepflichten.
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