IAS 11

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IAS 11 Construction Contracts (Fertigungsaufträge)

 

IAS 11 bestimmt, wie Erträge und Aufwendungen im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen im Abschluss des Auftragnehmers zu erfassen sind.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen. Es sind alle nach dem 7.11.2002 ausgegebenen Tranchen, bei denen die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die nach dem 1.1.2000 beginnen

 

 

Nach IAS 11 sind Fertigungsaufträge nach der „percentage of completion method“ zu bewerten, wenn die Auftragserlöse und die Auftragskosten verlässlich ermittelt werden können. Es werden Festvertrag („fixed price contract“) und Kostenzuschlagsvertrag („cost plus contract“) unterschieden. Die Auftragserlöse und die Auftragskosten werden dann entsprechend dem Grad der Fertigstellung über die Geschäftsjahre verteilt. Sofern es wahrscheinlich ist, daß der die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen, ist der erwartete Verlust sofort erfolgswirksam zu erfassen.

Einzelne Fertigungsaufträge sind aufzuteilen oder zusammenzufassen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Die Höhe der Auftragserlöse und Auftragskosten ist in jedem Geschäftsjahr neu zu schätzen. Die Auftragserlöse umfassen die ursprünglich vereinbarten Erlöse, Erlöse aus Abweichungen von den ursprünglichen Planungen, Nachforderungen und Prämien. Zu den Auftragskosten zählen die dem Auftrag direkt zurechenbaren Kosten alle dem Auftrag zurechenbaren Kosten und die Kosten, die dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden können.

Der Fertigstellungsgrad ist anhand einer verlässlichen Methode zu ermitteln. Hierbei können entsprechend dem Charakter des Auftrags verschiedene Methoden verwendet werden.

IAS 11 enthält zudem eine Reihe von Angabepflichten.

Der Standard
IAS11 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 

  


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 12.01.05