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IAS 15
regelt die Darstellung der Auswirkungen von Preisänderungen auf
die im Abschluß angewendeten Bewertungsmethoden.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.7.1998 beginnen |
Die Anwendung des IAS 15 ist
freiwillig. Den Vorschriften des IAS 15 muß nicht gefolgt werden,
um einen den International Financial Reporting Standards
entsprechenden Abschluß zu erstellen. Nach Ansicht des IASB konnte
kein Internationales Einvernehmen in Bezug auf die Angaben über die
Auswirkungen von Preisänderungen erzielt werden.
Bei der Berücksichtigung von
Preisänderungen sieht der Standard entweder das Konzept der
allgemeinen Kaufkraft oder das Konzept der Tageswerte vor. Es sind
mehrere Mindestangaben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von
Preisänderungen zu machen.
IAS 15 wurde 12.2004 von der
EU abgeschafft.
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