IAS 15

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IAS 15 Information Reflecting the Effects of Changing Prices (Informationen über die Auswirkungen von Preiserhöhungen)

 

 

IAS 15 regelt die Darstellung der Auswirkungen von Preisänderungen auf die im Abschluß angewendeten Bewertungsmethoden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.7.1998 beginnen

Die Anwendung des IAS 15 ist freiwillig. Den Vorschriften des IAS 15 muß nicht gefolgt werden, um einen den International Financial Reporting Standards entsprechenden Abschluß zu erstellen. Nach Ansicht des IASB konnte kein Internationales Einvernehmen in Bezug auf die Angaben über die Auswirkungen von Preisänderungen erzielt werden.

Bei der Berücksichtigung von Preisänderungen sieht der Standard entweder das Konzept der allgemeinen Kaufkraft oder das Konzept der Tageswerte vor. Es sind mehrere Mindestangaben im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Preisänderungen zu machen.

IAS 15 wurde 12.2004 von der EU abgeschafft.

 IAS15 Text 2002 (Amtsblatt der EU)


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 12.01.05