Internationale Rechnungslegung und Jahresabschluß  IAS/IFRS

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IAS 17

IAS/IFRS


 
 
IAS 17  Leases (Leasingverhältnisse)
 

 

IAS 17 regelt Ansatz und Bewertung im Zusammenhang mit Finanzierungs- und Operating-Leasingverhältnissen sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber. Der Standard unterscheidet zwischen Finanzierungsleasing (finance leases), Operating-Leasing (operating leases) sowie Sale and lease back-Transaktionen. Die Zuordnung zum Leasingnehmer bzw. -geber richtet sich nach dem wirtschaftlichen Sachverhalt, d.h. danach, wie die mit dem Eigentum am Leasinggegenstand verbundenen Risiken und Chancen auf die einzelnen Parteien verteilt sind (Prinzip wirtschaftlicher Zugehörigkeit).

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen (Standard 2004)

 

Wesentliche Abweichungen zu deutschen Regelungen:
  • Handelsrechtliche Zuordnungskriterien liegen im deutschen Recht nicht vor; die Praxis verfährt i.d.R. nach den steuerlichen Leasingerlassen. Die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums nach den Kriterien der steuerlichen Leasingerlasse ist nur sehr bedingt auf die Kriterien des IAS 17 übertragbar. Eine Qualifizierung des konkreten Sachverhalts als Finanzierungs- oder Operating-Leasing nach IAS 17 bleibt der Einzelfallprüfung vorbehalten.

  • Der Abschluss von Immobilien-Leasingverträgen ist aus steuerlichen Gründen in der Praxis i.d.R. mit der Gründung von sog. Objekt- bzw. Zweckgesellschaften gekoppelt. Dabei hält die Zweckgesellschaft den Leasinggegenstand im rechtlichen Eigentum. Der Leasingnehmer ist zumeist selbst Gesellschafter. Für solche Zweckgesellschaften ergibt sich nach SIC-12 oftmals eine Zuordnung zum Konsolidierungskreis des Leasingnehmers (siehe Ausführungen in IAS 27 zu SIC-12); nach HGB erfolgt eine solche Zuordnung vielfach nicht.

  • Sale and Lease Back-Geschäfte werden nach deutschem Recht i.d.R. als Veräußerung mit entsprechender Gewinnrealisierung behandelt.

Die Zuordnung des Leasinggegenstands zum Leasingnehmer oder Leasinggeber richtet sich nach den mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbundenen Chancen und Risiken an dem Leasinggegenstand. Das rechtliche Eigentum an dem Leasinggegenstand ist für die Zuordnung unerheblich. Werden im Rahmen eines Leasingvertrags die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übertragen handelt es sich um ein „finance lease“, Gestaltungen bei denen die wesentlichen Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben werden als „operating lease“ bezeichnet.

Finanzleasing: finance lease
Liegt ein „finance lease“ vor, dann aktiviert der Leasingnehmer den Leasinggegenstand als Vermögenswert mit dem beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasing­zahlungen, sofern dieser unter dem beizulegenden Zeitwert liegt. Der aktivierte Leasing­gegenstand ist gemäß IAS 16 oder IAS 38 planmäßig abzuschreiben. Die Leasingraten sind in die Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufzuteilen. Der Leasinggeber weist den Nettoinvestitionswert aus dem „finance lease“ als Forderung aus. Der Netto­investitionswert ergibt sich aus der Summe der Mindestleasingzahlungen und dem nicht garantierten Restwert. Hiervon wird der noch nicht realisierte Finanzertrag abgezogen. Die Finanzerträge sind gleichmäßig über die Laufzeit des Leasingvertrags zu vereinnahmen.

Operating Leasing: operating lease
Bei einem „operating lease“ erfasst der Leasingnehmer die die zu leistenden Leasingraten als Periodenaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Der Leasinggeber aktiviert den Leasinggegenstand als Vermögenswert und schreibt ihn unter Beachtung von IAS 16 und IAS 38 planmäßig ab. Die Erträge aus dem Leasingverhältnis sind gleichmäßig über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu erfassen.

Der Standard sieht zudem eine Reihe von Angabepflichten sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber vor. Es werden auch Regelungen für die Bilanzierung von Sale-and-leaseback-Transaktionen getroffen.

 
Der Standard
IAS17 Text 2009 (EC staff consolidated version as of 16 September 2009)
IAS17 Text 2004 (Amtsblatt der EU)
IAS17 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 


 
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 letzte Aktualisierung 19.10.09