IAS 2

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  IAS 2 Inventories (Vorräte)
   
 
 

IAS 2 regelt, wie Vorräte unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips bewertet werden. Der Standard enthält keine Regelungen zu einer möglichen „fair value“-Bewertung. Vorräte sind zum Verkauf oder zum Verbrauch im Produktionsprozess bestimmt bzw. werden als Halb- und Fertigfabrikate bezeichnet.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen (Standard 2004)

 

Wesentliche Abweichungen zu deutschen Regelungen:
  • Eine Gewinnmarge wird zur Ermittlung des Nettoveräußerungswerts nicht in Abzug gebracht.

  • Bei der Herstellungskostenermittlung ist der Gemeinkostenansatz nach IAS 2 verpflichtend;
    nach § 255 II S. 3 und 4 HGB besteht ein Wahlrecht.

  • Die Bewertung mit der Standardkostenmethode ist nach HGB nicht vorgesehen.

 

 

Dieser überarbeitete International Accounting Standard ersetzt den vom Board im Oktober 1975 genehmigten IAS 2, Bewertung und Darstellung von Vorräten im Zusammenhang mit dem historischen Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip. Der überarbeitete Standard war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 1995 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden.

Die Zielsetzung dieses Standards ist es, die Behandlung von Vorräten unter Beachtung des Anschaffungskostenprinzips zu regeln. Die primäre Fragestellung ist dabei die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die als Vermögenswert anzusetzen und fortzuschreiben sind, bis die entsprechenden Erlöse realisiert sind. Dieser Standard gibt praktische Anleitungen für die Ermittlung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und deren nachfolgende Erfassung als Aufwand einschließlich etwaiger Abwertungen auf den Nettoveräußerungswert. Er enthält außerdem Anleitungen hinsichtlich der Verfahren, nach denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Vorräten zugeordnet werden.

Der Standard enthält keine Regelungen zu einer möglichen „fair value“-Bewertung. Vorräte sind zum Verkauf oder zum Verbrauch im Produktionsprozess bestimmt bzw. werden als Halb- und Fertigfabrikate bezeichnet.

Vorräte sind an jedem Abschlussstichtag mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert zu bewerten. Für Vorräte, die nicht austauschbar bzw. für bestimmte Zwecke hergestellt werden, gilt der Einzelbewertungsgrundsatz.

Auf die übrigen Vorräte können Bewertungsvereinfachungsverfahren angewendet werden. Zulässig sind das Fifo-Verfahren oder die Durchschnittsmethode (Benchmark-Methoden). Nettoveräußerungswert (Net realisable value): erwarteter VKP abzgl. Fertigstellungs- und Vertriebskosten.

 

Der Standard
IAS 2 Text 2004 (Amtsblatt der EU )
IAS 2 Text 2002 (Amtsblatt der EU - nicht mehr gültig )

 

   


www.iasifrs.de
www.ias-rechnungslegung.com
www.ifrs-rechnungslegung.com

© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 12.01.05