IAS 20

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IAS 20 Accounting for government grants and disclosure of government assistance (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand)
 

IAS 20 IAS 20 regelt die Erfassung und Darstellung von Zuwendungen und Beihilfen der öffentlichen Hand im Abschluss.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1984 beginnen

 

Wesentliche Abweichungen zu deutschen Regelungen:
  • Die Verrechnung von ertragsbezogenen Zuwendungen mit den entsprechenden Aufwendungen ist nach § 246 II HGB unzulässig.

  • Die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens wird vom HFA 1/1984 abgelehnt. Statt dessen soll der Investitionszuschuss unter der Bezeichnung „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt als sonstiger betrieblicher Ertrag.

  • Weitergehende Angabepflichten als nach HGB.

 

Als Zuwendungen der öffentlichen Hand (government grants) gelten Beihilfen der öffentlichen Hand, die zum Ausgleich für die vergangene oder künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen i.Z.m. der betrieblichen Tätigkeit des Unternehmens gewährt werden.

Zuwendungen der öffentlichen Hand dürfen erst dann bilanziell erfaßt werden, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, daß das Unternehmen die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen wird und zu erwarten ist, dass dem Unternehmen die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden.

Die Zuwendungen sind nicht direkt dem Eigenkapital zuzuschreiben, sondern in der GuV systematisch über jene Perioden zu vereinnahmen, in denen sie entsprechende Aufwendungen kompensieren. Unterschieden werden vermögens- und ertragsbezogene Zuwendungen.

Zuwendungen, die für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt werden oder der sofortigen wirtschaftlichen Unterstützung dienen, sind in der Periode als außerordentliche Posten zu erfassen, in der der entsprechende Anspruch entsteht.

Zuwendungen für Vermögenswerte sind in der Bilanz entweder als passivischer Abgrenzungsposten anzusetzen oder als Minderung des Buchwerts des Vermögenswerts zu berücksichtigen.

Weiterhin regelt der Standard, wie Rückzahlungen von Zuwendungen zu behandeln sind. Es werden Angaben vorgeschrieben und Übergangsvorschriften geregelt.

 

Der Standard
IAS 20 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 

  


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 12.01.05