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IAS 20 |
Accounting for government grants and
disclosure of government assistance
(Bilanzierung
und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand)
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IAS 20 IAS 20 regelt
die Erfassung und Darstellung von Zuwendungen und Beihilfen der
öffentlichen Hand im Abschluss.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1984 beginnen |
Wesentliche Abweichungen
zu deutschen Regelungen:
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Die Verrechnung von
ertragsbezogenen Zuwendungen mit den entsprechenden
Aufwendungen ist nach § 246 II HGB unzulässig.
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Die Bildung eines
passiven Rechnungsabgrenzungspostens wird vom HFA 1/1984
abgelehnt. Statt dessen soll der Investitionszuschuss unter
der Bezeichnung „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum
Anlagevermögen“ ausgewiesen werden. Die Auflösung erfolgt als
sonstiger betrieblicher Ertrag.
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Weitergehende
Angabepflichten als nach HGB.
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Als Zuwendungen der
öffentlichen Hand (government grants) gelten Beihilfen der
öffentlichen Hand, die zum Ausgleich für die vergangene oder
künftige Erfüllung bestimmter Bedingungen i.Z.m. der betrieblichen
Tätigkeit des Unternehmens gewährt werden.
Zuwendungen der öffentlichen
Hand dürfen erst dann bilanziell erfaßt werden, wenn eine
angemessene Sicherheit dafür besteht, daß das Unternehmen die
notwendigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen wird und zu erwarten
ist, dass dem Unternehmen die Zuwendungen tatsächlich gewährt
werden.
Die Zuwendungen sind nicht
direkt dem Eigenkapital zuzuschreiben, sondern in der GuV
systematisch über jene Perioden zu vereinnahmen, in denen sie
entsprechende Aufwendungen kompensieren. Unterschieden werden
vermögens- und ertragsbezogene Zuwendungen.
Zuwendungen, die für bereits
angefallene Aufwendungen oder Verluste gewährt werden oder der
sofortigen wirtschaftlichen Unterstützung dienen, sind in der
Periode als außerordentliche Posten zu erfassen, in der der
entsprechende Anspruch entsteht.
Zuwendungen für Vermögenswerte
sind in der Bilanz entweder als passivischer Abgrenzungsposten
anzusetzen oder als Minderung des Buchwerts des Vermögenswerts zu
berücksichtigen.
Weiterhin regelt der Standard,
wie Rückzahlungen von Zuwendungen zu behandeln sind. Es werden
Angaben vorgeschrieben und Übergangsvorschriften geregelt.
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