IAS 24

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IAS 24  Related Party Disclosures (Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen)

 

IAS 24 regelt den Umfang der Angabepflichten über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1986 beginnen

 

Der Kreis der nahe stehenden Unternehmen und Personen umfasst Unternehmen, die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluß auf das berichtende Unternehmen ausüben können oder einem beherrschenden Einfluss unterliegen, und assoziierte Unternehmen. Weiterhin umfaßt der Kreis natürliche Personen, die direkt oder indirekt über einen Anteil an Stimmrechten einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen erhalten, sowie deren Familienangehörige. Auch Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als nahe stehende Personen klassifiziert.

Grundsätzlich ist über alle Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen zu berichten, denen ein Beherrschungsverhältnis zugrunde liegt, unabhängig davon, ob Geschäfte zwischen den nahe stehenden Unternehmen und Personen stattgefunden haben. IAS 24 nennt Beispiele für Situationen, die zu Angaben durch das berichtende Unternehmen führen können. Wenn Geschäfte zwischen den nahe stehenden Unternehmen und Personen stattgefunden haben, hat das berichtende Unternehmen die Art der Beziehung zwischen den Parteien, die Art der Geschäfte und die Bestandteile der Geschäfte anzugeben. Hierbei dürfen gleichartige Posten zusammengefaßt werden.

 

Der Standard
IAS 24 Änderung (EU-Fassung 8.11.2005)
IAS 24 Text 2004 (Amtsblatt der EU)
IAS 24 Text 2002 (Amtsblatt der EU - nicht mehr gültig)

 

  


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 29.01.06