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IAS 24
Related Party Disclosures (Angaben über Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen)
| IAS 24 regelt den Umfang
der Angabepflichten über Beziehungen zu nahe stehenden
Unternehmen und Personen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1986 beginnen |
Der Kreis der nahe stehenden Unternehmen und
Personen umfasst Unternehmen, die direkt oder indirekt einen
beherrschenden Einfluß auf das berichtende Unternehmen ausüben
können oder einem beherrschenden Einfluss unterliegen, und
assoziierte Unternehmen. Weiterhin umfaßt der Kreis natürliche
Personen, die direkt oder indirekt über einen Anteil an Stimmrechten
einen maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen erhalten, sowie
deren Familienangehörige. Auch Mitglieder des Managements in
Schlüsselpositionen und deren nahe Familienangehörige werden als
nahe stehende Personen klassifiziert.
Grundsätzlich ist über alle Beziehungen zu nahe
stehenden Unternehmen und Personen zu berichten, denen ein
Beherrschungsverhältnis zugrunde liegt, unabhängig davon, ob
Geschäfte zwischen den nahe stehenden Unternehmen und Personen
stattgefunden haben. IAS 24 nennt Beispiele für Situationen, die zu
Angaben durch das berichtende Unternehmen führen können. Wenn
Geschäfte zwischen den nahe stehenden Unternehmen und Personen
stattgefunden haben, hat das berichtende Unternehmen die Art der
Beziehung zwischen den Parteien, die Art der Geschäfte und die
Bestandteile der Geschäfte anzugeben. Hierbei dürfen gleichartige
Posten zusammengefaßt werden.
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