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IAS 26 Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans
(Bilanzierung und
Berichterstattung von Altersvorsorgeplänen)
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IAS 26
regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von rechtlich
selbständigen Versorgungsträgern gegenüber ihren Mitgliedern.
Altersversorgungspläne sind Vereinbarungen, durch die ein
Unternehmen seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen bei
oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt,
sofern solche Leistungen bzw. die dafür erbrachten Beträge
vor der Pensionierung der Mitarbeiter aufgrund einer
vertraglichen Vereinbarung oder der betrieblichen Praxis
bestimmt oder geschätzt werden können.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1998 beginnen |
Der Bericht über einen
beitragsorientierten Plan enthält eine Aufstellung des für
Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens sowie eine
Beschreibung der Finanzierungspolitik. Der Bericht über einen
leistungsorientierten Plan enthält entweder:
eine Aufstellung, woraus folgendes zu ersehen ist:
-
das für Leistungen zur
Verfügung stehende Nettovermögen;
-
der
versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten
Versorgungsleistungen, wobei zwischen unverfallbare und
verfallbare Ansprüche unterschieden wird; sowie
-
eine bestehenden
Vermögensüber- oder -unterdeckung
oder eine
Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden
Nettovermögens, einschließlich entweder:
-
einer Angabe, die den
versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten
Versorgungsleistungen, unterschieden nach unverfallbare und
verfallbare Ansprüche, offen legt;
-
oder einen Verweis auf
diese Information in einem beigefügten Gutachten eines
Versicherungsmathematikers. Dafür sind dem
versicherungsmathematischem Barwert der zugesagten
Versorgungsleistungen die gemäß den Bedingungen des Plans für
die bisher erbrachte Dienstzeit zugesagten
Versorgungsleistungen zugrunde zu legen. Hierfür können
entweder die gegenwärtigen oder die erwarteten künftigen
Gehaltsniveaus berücksichtigt werden.
Die Kapitalanlagen des
Altersversorgungsplans sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu
bilanzieren. Der Standard regelt die Angabepflichten.
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