IAS 26

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IAS 26  Accounting and Reporting by Retirement Benefit Plans (Bilanzierung und Berichterstattung von Altersvorsorgeplänen)

 

IAS 26 regelt die Bilanzierung und Berichterstattung von rechtlich selbständigen Versorgungsträgern gegenüber ihren Mitgliedern.

Altersversorgungspläne sind Vereinbarungen, durch die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt, sofern solche Leistungen bzw. die dafür erbrachten Beträge vor der Pensionierung der Mitarbeiter aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder der betrieblichen Praxis bestimmt oder geschätzt werden können.
 

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1998 beginnen

 

Der Bericht über einen beitragsorientierten Plan enthält eine Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens sowie eine Beschreibung der Finanzierungspolitik. Der Bericht über einen leistungsorientierten Plan enthält entweder:

eine Aufstellung, woraus folgendes zu ersehen ist:

  • das für Leistungen zur Verfügung stehende Nettovermögen;

  • der versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten Versorgungsleistungen, wobei zwischen unverfallbare und verfallbare Ansprüche unterschieden wird; sowie

  • eine bestehenden Vermögensüber- oder -unterdeckung

 

 oder eine Aufstellung des für Leistungen zur Verfügung stehenden Nettovermögens, einschließlich entweder:

  • einer Angabe, die den versicherungsmathematischen Barwerts der zugesagten Versorgungsleistungen, unterschieden nach unverfallbare und verfallbare Ansprüche, offen legt;

  • oder einen Verweis auf diese Information in einem beigefügten Gutachten eines Versicherungsmathematikers. Dafür sind dem versicherungsmathematischem Barwert der zugesagten Versorgungsleistungen die gemäß den Bedingungen des Plans für die bisher erbrachte Dienstzeit zugesagten Versorgungsleistungen zugrunde zu legen. Hierfür können entweder die gegenwärtigen oder die erwarteten künftigen Gehaltsniveaus berücksichtigt werden.

Die Kapitalanlagen des Altersversorgungsplans sind mit dem beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren. Der Standard regelt die Angabepflichten.

 

Der Standard
 IAS 26 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 

 


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 12.01.05