IAS 27

Kontakt
Forum
Index
Home
Inhalt
Links
Info



 

 
IAS 27 Consolidated financial statements and accounting for investments in subsidiaries (Konzernabschlüsse und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen)
   

IAS 27 regelt die Aufstellungspflicht für den Konzernabschluß, den Konsolidierungskreis und die Konsolidierungsverfahren, sowie die Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen im Jahresabschluß des Mutterunternehmens.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen (Standard 2004)

 

Ein Mutterunternehmen hat einen Konzernabschluß aufzustellen. In diesen Konzernabschluß sind grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Tochterunternehmen einzubeziehen, sofern das Mutterunternehmen die Beherrschung über die Tochterunternehmen ausübt. Die Beherrschung wird vermutet, wenn das Mutterunternehmen direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte der Stimmrechte am Tochterunternehmen verfügt. Weiterhin wird die Beherrschung vermutet, wenn dem Mutterunternehmen weniger als die Hälfte der Stimmrechte zustehen und dem Mutterunternehmen bei dem Tochterunternehmen

  • durch eine Vereinbarung mit anderen Anteilseignern mehr als die Hälfte der Stimmrechte zusteht,

  • die Möglichkeit zusteht, die Finanz- und Geschäftspolitik durch Satzung oder Vereinbarung zu bestimmen,

  • die Möglichkeit zusteht, die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsorgans oder eine gleichwertigen Leitungsgremiums zu ernennen oder abzusetzen, oder

  • die Möglichkeit zusteht, die Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Geschäftsführungs- bzw. Aufsichtsorgans oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums zu bestimmen.

Ein Mutterunternehmen, das vollständig im Besitz eines übergeordneten Mutterunternehmens steht, ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Steht das Mutterunternehmen nahezu vollständig im Besitz des übergeordneten Mutterunternehmens, dann kann auf die Erstellung eines Konzernabschlusses verzichtet werden, wenn die Minderheitsgesellschafter dem zugestimmt haben.

Tochterunternehmen sind nicht zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen für Zwecke der Weiterveräußerung erworben wurde und deshalb die Beherrschung nur vorübergehend ausgeübt wird oder wenn das Tochterunternehmen unter erheblichen und langfristigen Beschränkungen tätig ist.

Der Standard regelt begrenzt die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenergebniseliminierung und die Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Zudem schreibt er vor, daß die Abschlußstichtage der zu konsolidierenden Abschlüsse höchstens drei Monate auseinander liegen dürfen. Die Entkonsolidierung wird angesprochen.

Minderheitenanteile sollen gesondert vom Fremd- und Eigenkapital, das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt, in der Bilanz angesetzt werden. Auch die Minderheitenanteile am Konzernergebnis sind gesondert anzugeben.

Zudem wird geregelt, wie die Anteile an Tochterunternehmen im Jahresabschluß des Mutterunternehmens zu bewerten sind und wie die Anteile an Tochterunternehmen zu bewerten sind, die nicht in den Konzernabschluß einbezogen werden.

In IAS 27 wird auch der Umfang der Angabepflichten geregelt.

 

Der Standard
IAS 27 Text 2004 (Amtsblatt der EU)
IAS 27 Text 2002 (Amtsblatt der EU - nicht mehr gültig)

 

  


www.iasifrs.de
www.ias-rechnungslegung.com
www.ifrs-rechnungslegung.com

© 2001  Matthias Ax

Nutzungsbedingungen

 letzte Aktualisierung 12.01.05