 |
|
IAS 27 |
Consolidated financial statements and
accounting for investments in subsidiaries
(Konzernabschlüsse
und Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen) |
| |
|
|
IAS 27 regelt die
Aufstellungspflicht für den Konzernabschluß, den
Konsolidierungskreis und die Konsolidierungsverfahren, sowie die
Bilanzierung von Anteilen an Tochterunternehmen im
Jahresabschluß des Mutterunternehmens.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen
(Standard 2004) |
Ein Mutterunternehmen hat
einen Konzernabschluß aufzustellen. In diesen Konzernabschluß sind
grundsätzlich alle inländischen und ausländischen Tochterunternehmen
einzubeziehen, sofern das Mutterunternehmen die Beherrschung über
die Tochterunternehmen ausübt. Die Beherrschung wird vermutet, wenn
das Mutterunternehmen direkt oder indirekt über mehr als die Hälfte
der Stimmrechte am Tochterunternehmen verfügt. Weiterhin wird die
Beherrschung vermutet, wenn dem Mutterunternehmen weniger als die
Hälfte der Stimmrechte zustehen und dem Mutterunternehmen bei dem
Tochterunternehmen
-
durch eine Vereinbarung mit
anderen Anteilseignern mehr als die Hälfte der Stimmrechte
zusteht,
-
die Möglichkeit zusteht, die
Finanz- und Geschäftspolitik durch Satzung oder Vereinbarung zu
bestimmen,
-
die Möglichkeit zusteht, die
Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungs- bzw.
Aufsichtsorgans oder eine gleichwertigen Leitungsgremiums zu
ernennen oder abzusetzen, oder
-
die Möglichkeit zusteht, die
Mehrheit der Stimmen bei Sitzungen des Geschäftsführungs- bzw.
Aufsichtsorgans oder eines gleichwertigen Leitungsgremiums zu
bestimmen.
Ein Mutterunternehmen, das
vollständig im Besitz eines übergeordneten Mutterunternehmens steht,
ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
befreit. Steht das Mutterunternehmen nahezu vollständig im Besitz
des übergeordneten Mutterunternehmens, dann kann auf die Erstellung
eines Konzernabschlusses verzichtet werden, wenn die
Minderheitsgesellschafter dem zugestimmt haben.
Tochterunternehmen sind nicht
zu konsolidieren, wenn das Tochterunternehmen für Zwecke der
Weiterveräußerung erworben wurde und deshalb die Beherrschung nur
vorübergehend ausgeübt wird oder wenn das Tochterunternehmen unter
erheblichen und langfristigen Beschränkungen tätig ist.
Der Standard regelt begrenzt
die Schuldenkonsolidierung, die Zwischenergebniseliminierung und die
Aufwands- und Ertragskonsolidierung. Zudem schreibt er vor, daß die
Abschlußstichtage der zu konsolidierenden Abschlüsse höchstens drei
Monate auseinander liegen dürfen. Die Entkonsolidierung wird
angesprochen.
Minderheitenanteile sollen
gesondert vom Fremd- und Eigenkapital, das auf die Anteilseigner des
Mutterunternehmens entfällt, in der Bilanz angesetzt werden. Auch
die Minderheitenanteile am Konzernergebnis sind gesondert anzugeben.
Zudem wird geregelt, wie die
Anteile an Tochterunternehmen im Jahresabschluß des
Mutterunternehmens zu bewerten sind und wie die Anteile an
Tochterunternehmen zu bewerten sind, die nicht in den
Konzernabschluß einbezogen werden.
In IAS 27 wird auch der Umfang
der Angabepflichten geregelt.
|