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IAS 29 |
Financial Reporting in Hyperinflationary Economies
(Rechnungslegung in
Hochinflationsländern) |
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IAS 29 enthält
Regelungen für Unternehmen, die ihren Abschluß in der Währung
eines Hochinflationslands aufstellen.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1990 beginnen |
Der Abschluss eines
Unternehmens, der in der Währung eines Hochinflationslands
aufgestellt wird, ist entsprechend den Kaufkraftverhältnissen am
Stichtag um die Inflation zu bereinigen. Es spielt keine Rolle, ob
der Abschluss auf der Grundlage von historischen Anschaffungs- und
Herstellungskosten oder von Tageswerten aufgestellt wird. Der Gewinn
oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist in das
Periodenergebnis einzubeziehen und gesondert auszuweisen.
Besteht keine Hochinflation
mehr, dann sind die Wertansätze im Abschluss der vorherigen Periode
Grundlage für die Buchwerte in dem darauf folgenden Abschluß.
Der Standard legt den Umfang
der Angabepflichten fest.
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