IAS 29

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IAS 29 Financial Reporting in Hyperinflationary Economies (Rechnungslegung in Hochinflationsländern)
   

IAS 29 enthält Regelungen für Unternehmen, die ihren Abschluß in der Währung eines Hochinflationslands aufstellen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1990 beginnen

 

Der Abschluss eines Unternehmens, der in der Währung eines Hochinflationslands aufgestellt wird, ist entsprechend den Kaufkraftverhältnissen am Stichtag um die Inflation zu bereinigen. Es spielt keine Rolle, ob der Abschluss auf der Grundlage von historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten oder von Tageswerten aufgestellt wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Nettoposition der monetären Posten ist in das Periodenergebnis einzubeziehen und gesondert auszuweisen.

Besteht keine Hochinflation mehr, dann sind die Wertansätze im Abschluss der vorherigen Periode Grundlage für die Buchwerte in dem darauf folgenden Abschluß.

Der Standard legt den Umfang der Angabepflichten fest.

 

Der Standard
 IAS 29 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 

  


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© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05