IAS 31

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IAS 31 Financial reporting of interests in joint ventures (Rechnungslegung zu Anteilen an joint ventures)
   

IAS 31 regelt die Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures unabhängig von Struktur oder Form, in der die Aktivitäten eines Joint Ventures stattfinden.

Ein Joint Venture ist eine vertragliche Vereinbarung, in der zwei oder mehr Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die gemeinschaftlich geführt wird. Der Standard unterscheidet drei Typen von Joint Ventures:

  • gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten
  • Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung
  • gemeinschaftlich geführte Einheiten

Gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten
Bei gemeinschaftlich geführten Tätigkeiten wird keine Gesellschaft gegründet. Jedes Partnerunternehmen verwendet seine eigenen Vermögenswerte und Ressourcen. Die Parteien setzen die ihrer Verfügungsmacht unterliegenden Vermögenswerte und Schulden an und erfassen die getätigten Aufwendungen und die anteiligen Erträge. Ein gesonderter Abschluss für das Joint Venture wird nicht erstellt.

Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung
Stehen Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung, dann sind die Partnerunternehmen entsprechend ihrem Anteil an den Vermögenswerten am Erfolg des Joint Venture beteiligt. Die Parteien setzen ihren Anteil am gemeinschaftlich geführten Vermögen, die im eigenen Namen eingegangenen Schulden und ihren Anteil an gemeinschaftlich eingegangenen Schulden an und erfassen die anteiligen Erträge und die angefallenen und anteiligen Aufwendungen.

Gemeinschaftlich geführte Einheiten
Bei einer gemeinschaftlich geführten Einheit gründen die Partnerunternehmen eine Gesellschaft. Die Parteien setzen ihre Anteile an der gemeinschaftlich geführten Einheit nach der Methode der Quotenkonsolidierung an. Es stehen zwei Berichtsformate zur Wahl. Die Quotenkonsolidierung endet, sobald die gemeinschaftliche Führung nicht mehr ausgeübt wird. Alternativ setzen die Partnerunternehmen ihre Anteile an der gemeinschaftlich geführten Einheit nach der Equity-Methode an. Die Equity-Methode ist nicht mehr anzuwenden, sobald die gemeinschaftliche Führung nicht mehr ausgeübt wird. In Ausnahmefällen sollen die Unternehmen IAS 39 bei der Bewertung der Anteile anwenden. Weder die Anwendung der Quotenkonsolidierung noch die Equity-Methode sind in solchen Fällen zulässig.

Weiterhin regelt der Standard wie Geschäftsvorfälle zwischen einem Partnerunternehmen und einem Joint Venture abzubilden sind und wie Anteile an einem Joint Venture von einem Gesellschafter abgebildet werden, der nicht an der gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist.

Der Standard regelt auch den Umfang der Angabepflichten.

Der Standard
IAS 31 Text 2004 (Amtsblatt der EU )
IAS 31 Text 2002 (Amtsblatt der EU  - nicht mehr gültig)

 

  


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© 2001  Matthias Ax

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 letzte Aktualisierung 18.01.05