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IAS 31 |
Financial reporting of interests in joint ventures (Rechnungslegung
zu Anteilen an joint ventures)
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IAS 31 regelt die
Bilanzierung von Anteilen an Joint Ventures unabhängig von
Struktur oder Form, in der die Aktivitäten eines Joint Ventures
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Ein Joint Venture ist eine
vertragliche Vereinbarung, in der zwei oder mehr Unternehmen eine
wirtschaftliche Tätigkeit durchführen, die gemeinschaftlich geführt
wird. Der Standard unterscheidet drei Typen von Joint Ventures:
- gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten
- Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher
Führung
- gemeinschaftlich geführte Einheiten
Gemeinschaftlich geführte
Tätigkeiten
Bei gemeinschaftlich geführten Tätigkeiten wird keine Gesellschaft
gegründet. Jedes Partnerunternehmen verwendet seine eigenen
Vermögenswerte und Ressourcen. Die Parteien setzen die ihrer
Verfügungsmacht unterliegenden Vermögenswerte und Schulden an und
erfassen die getätigten Aufwendungen und die anteiligen Erträge. Ein
gesonderter Abschluss für das Joint Venture wird nicht erstellt.
Vermögenswerte unter
gemeinschaftlicher Führung
Stehen Vermögenswerte unter gemeinschaftlicher Führung, dann sind
die Partnerunternehmen entsprechend ihrem Anteil an den
Vermögenswerten am Erfolg des Joint Venture beteiligt. Die Parteien
setzen ihren Anteil am gemeinschaftlich geführten Vermögen, die im
eigenen Namen eingegangenen Schulden und ihren Anteil an
gemeinschaftlich eingegangenen Schulden an und erfassen die
anteiligen Erträge und die angefallenen und anteiligen Aufwendungen.
Gemeinschaftlich geführte
Einheiten
Bei einer gemeinschaftlich geführten Einheit gründen die
Partnerunternehmen eine Gesellschaft. Die Parteien setzen ihre
Anteile an der gemeinschaftlich geführten Einheit nach der Methode
der Quotenkonsolidierung an. Es stehen zwei Berichtsformate zur
Wahl. Die Quotenkonsolidierung endet, sobald die gemeinschaftliche
Führung nicht mehr ausgeübt wird. Alternativ setzen die
Partnerunternehmen ihre Anteile an der gemeinschaftlich geführten
Einheit nach der Equity-Methode an. Die Equity-Methode ist nicht
mehr anzuwenden, sobald die gemeinschaftliche Führung nicht mehr
ausgeübt wird. In Ausnahmefällen sollen die Unternehmen IAS 39 bei
der Bewertung der Anteile anwenden. Weder die Anwendung der
Quotenkonsolidierung noch die Equity-Methode sind in solchen Fällen
zulässig.
Weiterhin regelt der Standard wie
Geschäftsvorfälle zwischen einem Partnerunternehmen und einem Joint
Venture abzubilden sind und wie Anteile an einem Joint Venture von
einem Gesellschafter abgebildet werden, der nicht an der
gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist.
Der Standard regelt auch den Umfang der
Angabepflichten.
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