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IAS 33 |
Eranings per Share
(Ergebnis je Aktie) |
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IAS 33 regelt die
Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie. Er ist zu
beachten von Unternehmen, deren (potentielle) Stammaktien
öffentlich gehandelt werden, und von Unternehmen, die die
Ausgabe von (potentiellen) Stammaktien in die Wege geleitet
haben.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen
(Standard 2004) |
IAS 33 regelt die Ermittlung
und Darstellung des Ergebnisses je Aktie. Die Kennzahl "Ergebnis je
Aktie" erleichtert Zeit- und Betriebsvergleiche der Ertragskraft von
Unternehmen. Der Standard ist von allen Unternehmen anzuwenden, die
Aktien öffentlich handeln oder im Begriff sind dieses zu tun. Wenn
mehrere Aktiengattungen mit unterschiedlichen Ergebnisbeteiligungen
ausgegeben werden z.B. (Stamm- und Vorzugsaktien), ist das
Ergebnis für jede Gattung gesondert zu ermitteln. Wenn sich
ein anderes Unternehmen dafür entscheidet, Angaben zum Ergebnis je
Aktie zu machen, so sind diese Informationen in Übereinstimmung mit
IAS 33 zu berechnen und anzugeben.
Ein Unternehmen weist in der
Gewinn- und Verlustrechnung das unverwässerte und das verwässerte
Ergebnis je Aktie für jede Klasse von Stammaktien aus. Ein
Unternehmen hat die Beträge des unverwässerten und des verwässerten
Ergebnisses je Aktie für das den Stammaktionären des
Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis aus dem
fortgeführten Geschäft zu ermitteln. Sofern ein Unternehmen über
eine eingestellte Geschäftstätigkeit berichtet, so ist auch das
unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie aus dieser
eingestellten Geschäftstätigkeit darzustellen.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist der
Quotient aus dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens
zurechenbaren Periodenergebnis (Zähler) und der durchschnittlich
gewichteten Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien
(Nenner).
Das dem Mutterunternehmen zurechenbare
Periodenergebnis ist um die Nachsteuerbeträge von Vorzugsdividenden,
Differenzen bei Erfüllung von Vorzugsaktien sowie ähnlichen
Auswirkungen aus der Klassifizierung von Vorzugsaktien als
Eigenkapital zu bereinigen.
Die gewichtete
durchschnittliche Anzahl der während der Periode und allen übrigen
dargestellten Perioden im Umlauf befindlichen Stammaktien ist mit
Ausnahme der Umwandlung potenzieller Stammaktien um Sachverhalte zu
bereinigen, welche die Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien
verändert haben, ohne dass eine entsprechende Änderung der
Ressourcen damit verbunden gewesen wäre.
Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird
berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens
zurechenbare Periodenergebnis und die gewichtete durchschnittliche
Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Auswirkungen
jeglicher verwässernder Stammaktien bereinigt werden.
Das den Stammaktionären des Mutterunternehmens
zurechenbare Periodenergebnis, so wie es für das unverwässerte
Ergebnis je Aktie berechnet wurde, wird um folgende
Nachsteuereffekte bereinigt:
- alle Dividenden oder sonstige Posten im
Zusammenhang mit potenziellen Stammaktien mit
Verwässerungseffekten, die zur Berechnung des den Stammaktionären
des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodenergebnis abgezogen
wurden;
in der Periode erfasste Zinsen im Zusammenhang mit potenziellen
Stammaktien mit Verwässerungseffekten; und
- alle sonstigen Änderungen im Ertrag oder
Aufwand, die sich aus der Umwandlung der potenziellen Stammaktien
mit Verwässerungseffekten ergeben würden.
Bei der Berechnung des verwässerten
Ergebnisses je Aktie entspricht die Anzahl der Stammaktien der
gewichteten durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen
Stammaktien, wie für das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet,
zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien,
welche nach der Umwandlung aller potenzieller Stammaktien mit
Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden.
Potenzielle Stammaktien sind dann als
verwässernd zu betrachten, wenn ihre Umwandlung in Stammaktien das
Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft kürzen bzw. den
Periodenverlust je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft erhöhen
würde.
Ferner regelt der Standard die
rückwirkende Anpassung der Kennzahlen für alle dargestellten
Berichtszeiträume, um u. a. Auswirkungen der Berichtigung
grundlegender Fehler und Anpassungen aufgrund von Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rechnung zu tragen. Der
Standard enthält weitere Ausweis- und Angabepflichten.
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