IAS 33

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IAS 33 Eranings per Share (Ergebnis je Aktie)
   

IAS 33 regelt die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie. Er ist zu beachten von Unternehmen, deren (potentielle) Stammaktien öffentlich gehandelt werden, und von Unternehmen, die die Ausgabe von (potentiellen) Stammaktien in die Wege geleitet haben.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen (Standard 2004)

 

IAS 33 regelt die Ermittlung und Darstellung des Ergebnisses je Aktie. Die Kennzahl "Ergebnis je Aktie" erleichtert Zeit- und Betriebsvergleiche der Ertragskraft von Unternehmen. Der Standard ist von allen Unternehmen anzuwenden, die Aktien öffentlich handeln oder im Begriff sind dieses zu tun. Wenn mehrere Aktiengattungen mit unterschiedlichen Ergebnisbeteiligungen ausgegeben werden z.B. (Stamm- und  Vorzugsaktien), ist das Ergebnis für jede Gattung gesondert zu ermitteln.  Wenn sich ein anderes Unternehmen dafür entscheidet, Angaben zum Ergebnis je Aktie zu machen, so sind diese Informationen in Übereinstimmung mit IAS 33 zu berechnen und anzugeben.

Ein Unternehmen weist in der Gewinn- und Verlustrechnung das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie für jede Klasse von Stammaktien aus. Ein Unternehmen hat die Beträge des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie für das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis aus dem fortgeführten Geschäft zu ermitteln. Sofern ein Unternehmen über eine eingestellte Geschäftstätigkeit berichtet, so ist auch das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie aus dieser eingestellten Geschäftstätigkeit darzustellen.

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ist der Quotient aus dem den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodenergebnis (Zähler) und der durchschnittlich gewichteten Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien (Nenner).

Das dem Mutterunternehmen zurechenbare Periodenergebnis ist um die Nachsteuerbeträge von Vorzugsdividenden, Differenzen bei Erfüllung von Vorzugsaktien sowie ähnlichen Auswirkungen aus der Klassifizierung von Vorzugsaktien als Eigenkapital zu bereinigen.

Die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode und allen übrigen dargestellten Perioden im Umlauf befindlichen Stammaktien ist mit Ausnahme der Umwandlung potenzieller Stammaktien um Sachverhalte zu bereinigen, welche die Anzahl im Umlauf befindlicher Stammaktien verändert haben, ohne dass eine entsprechende Änderung der Ressourcen damit verbunden gewesen wäre.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis und die gewichtete durchschnittliche Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Auswirkungen jeglicher verwässernder Stammaktien bereinigt werden.

Das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis, so wie es für das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet wurde, wird um folgende Nachsteuereffekte bereinigt:

  • alle Dividenden oder sonstige Posten im Zusammenhang mit potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten, die zur Berechnung des den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbaren Periodenergebnis abgezogen wurden;
    in der Periode erfasste Zinsen im Zusammenhang mit potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten; und
  • alle sonstigen Änderungen im Ertrag oder Aufwand, die sich aus der Umwandlung der potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekten ergeben würden.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie entspricht die Anzahl der Stammaktien der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie für das unverwässerte Ergebnis je Aktie berechnet, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Stammaktien, welche nach der Umwandlung aller potenzieller Stammaktien mit Verwässerungseffekten in Stammaktien ausgegeben würden.

Potenzielle Stammaktien sind dann als verwässernd zu betrachten, wenn ihre Umwandlung in Stammaktien das Ergebnis je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft kürzen bzw. den Periodenverlust je Aktie aus dem fortzuführenden Geschäft erhöhen würde.

Ferner regelt der Standard die rückwirkende Anpassung der Kennzahlen für alle dargestellten Berichtszeiträume, um u. a. Auswirkungen der Berichtigung grundlegender Fehler und Anpassungen aufgrund von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Rechnung zu tragen. Der Standard enthält weitere Ausweis- und Angabepflichten.

 

Der Standard
IAS 33 Text 2004 (Amtsblatt der EU)
IAS 33 Text 2002 (Amtsblatt der EU)

 

  


Nutzungsbedingungen

© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05