IAS 34

Kontakt
Forum
Index
Home
Inhalt
Links
Info



 

 
IAS 34 Interim financial reporting (Zwischenberichterstattung)
   

IAS 34 regelt den Mindestinhalt eines Zwischenberichts sowie die Ansatz- und Bewertungsgrundsätze, die in einem für eine Zwischenberichtsperiode aufgestellten Abschluss zu beachten sind. Er regelt nicht, welche Unternehmen einen Zwischenbericht aufzustellen haben und nach welchem Rhythmus (Häufigkeit und zeitlicher Abstand) ein Zwischenbericht aufzustellen ist. Die Entscheidung darüber obliegt u. a. den nationalen Regierungen, Aufsichtsbehörden bzw. Börsen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.1998 beginnen

 

Ein Zwischenbericht ist ein vollständiger oder verkürzter Abschluss für eine Zwischenberichtsperiode. Er umfasst mindestens eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung, eine verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung, eine verkürzte Kapitalflussrechnung und ausgewählte Anhangangaben. Der Standard regelt Form und Struktur sowie die Mindestangabepflichten für Zwischenberichte.

Ein Zwischenbericht muss die Anforderungen aller anzuwendenden Standards und aller anzuwendenden Interpretationen erfüllen, um als mit den International Financial Reporting Standards übereinstimmend bezeichnet zu werden. Der Standard schreibt vor, welche Zwischenabschlüsse der Zwischenbericht für Berichtsperioden zu enthalten hat.

Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist stets zu beachten.

Das Unternehmen hat in den Zwischenabschlüssen grundsätzlich die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden, die auch im Jahresabschluss angewendet werden. Der Standard enthält ferner Regelungen zu saisonal, konjunkturell oder gelegentlich erzielten Erträgen, zu Aufwendungen, die während des Geschäftsjahrs unregelmäßig anfallen. Die Aufwendungen und Erträge sind grundsätzlich nicht abzugrenzen oder zu antizipieren. Sie werden bei ihrer Entstehung erfasst.

Der Standard regelt zudem, wie bei Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorzugehen ist. Bei der Verwendung von Schätzungen ist der Grundsatz der Zuverlässigkeit zu beachten.

 

Der Standard
IAS 34 Text 2002 (Amtsblatt der EU)
 

  


www.iasifrs.de
www.ias-rechnungslegung.com
www.ifrs-rechnungslegung.com

© 2001  Matthias Ax

Nutzungsbedingungen

 letzte Aktualisierung 12.01.05