IAS 40

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IAS 40 Investment property (Grundstücke und Gebäude, welche zur Vermietung und Verpachtung oder wegen Wertsteigerung gehalten werden)
   

IAS 40 regelt Ansatz und Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Er ist jedoch nicht anzuwenden auf Sachverhalte, die unter den Anwendungsbereich von IAS 17 fallen.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2005 beginnen (Standard 2004)

 

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind als Vermögenswert anzusetzen, wenn dem Unternehmen der mit der Immobilie verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich ermittelt werden können.

Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind im Zugangszeitpunkt mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Transaktionskosten sind zu berücksichtigen. Der Buchwert des Vermögenswerts ist um nachträgliche Anschaffungskosten zu erhöhen, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen zusätzlicher Nutzen zufließen wird.

Das Unternehmen hat zu entscheiden, ob es nach dem erstmaligen Ansatz alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien mit dem beizulegenden Zeitwert oder mit fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert, dann sind alle Wertänderungen in der Periode erfolgswirksam zu erfassen, in der sie entstanden sind. Der beizulegende Zeitwert hat die aktuelle Marktlage und die Umstände am Abschlussstichtag widerzuspiegeln. Kann in Ausnahmefällen der beizulegende Zeitwert des Vermögenswerts nicht verläßlich bestimmt werden, dann hat das Unternehmen die Immobilie bis zu ihrem Abgang nach der Benchmark-Methode des IAS 16 zu bewerten. Entscheidet sich das Unternehmen nach dem erstmaligen Ansatz für das Anschaffungskostenmodell, dann sind alle als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien nach der Benchmark-Methode des IAS 16 zu bewerten.

Der Standard regelt weiterhin, wie bei Übertragungen und Abgängen zu verfahren ist. Er sieht umfangreiche Angabepflichten und Übergangsvorschriften vor.

Der Standard
IAS 40 Text 2004 (Amtsblatt der EU)
IAS 40 Text 2002 (Amtsblatt der EU - nicht mehr gültig)
 

  


Nutzungsbedingungen

© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 12.01.05