IFRS 2

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IFRS 2 Share-based Payments (Aktienbasierte Vergütung)
   

IFRS 2 regelt die erfolgswirksame Bilanzierung aktienbasierter Vergütungsinstrumente an Mitarbeiter als Personalaufwand. Er ist auf Aktienoptionen, die Gewährung von Aktien und andere Eigenkapitalinstrumente anzuwenden, die nach dem 7. November 2002 abgeschlossen wurden und die beim Zeitpunkt des Inkrafttretens des IFRS noch nicht ausführbar waren. IFRS 2 ist auch retrospektiv auf Schulden anzuwenden, die aus aktienbasierten Vergütungstransaktionen resultieren, die bei Zeitpunkt des Inkrafttretens bestanden.
 

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die nach dem 1.1.2005 beginnen

 

Aktienoptionsprogramme für Mitarbeiter und Führungskräfte haben in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen, ohne daß ihre bilanzielle Behandlung und Bewertung bisher in den IAS geregelt wurde. Dadurch wurden Aktienoptionspläne i. d. R. nicht als Aufwendungen erfaßt, so daß sowohl die möglichen Kosten dieser Programme als auch die potenziellen Eigenkapital-Verschiebungen von Altaktionären zu den Mitarbeitern oder Führungskräften nicht transparent waren. Nach IFRS 2 sind nun sämtliche an Mitarbeiter ausgegebene aktienbasierte Vergütungsinstrumente erfolgswirksam als Personalaufwand zu erfassen. Potenzielle Eigenkapital-Verschiebungen von Altaktionären zu Mitarbeitern oder Führungskräften wurden nicht transparent abgebildet.

Mit IFRS 2 sind aktienbasierte Vergütungsregelungen grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) der dafür erbrachten Gegenleistung zu bewerten. Dabei gelten alle Transaktionen mit Mitarbeitern als aktienbasierte Vergütungsregelung, bei denen für erhaltene Güter oder in Anspruch genommene Leistungen im Gegenzug Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens gewährt werden. Da der Fair Value einer erbrachten Arbeitsleistung i. d. R. nicht zu bestimmen ist, wird der Fair Value des dafür gewährten Eigenkapitalinstruments herangezogen. Maßgeblich für die Bestimmung des Fair Values ist der Zeitpunkt der Gewährung des Eigenkapitalinstruments.

Der Wert aktienbasierter Vergütungssysteme ist künftig als Aufwand im Geschäftsjahr der Zusage an den Mitarbeiter zu erfassen. Wie z.Zt. nach den US-GAAP diskutiert, werden damit die potenziellen Kosten dieser Vergütungssysteme in jenem Geschäftsjahr erfolgswirksam und damit für die Abschlussadressaten sichtbar erfasst, in denen die Mitarbeiter die damit verbundenen Arbeits-, Dienst- oder ähnliche Leistungen erbracht haben.

Bei aktienbasierten Vergütungen als Gegenleistung für künftig zu erbringende Leistungen der Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen:

  • Bedienung in Aktien (equity-settled share-based payment transactions): Bewertung mit dem beizulegenden Wert zum Zeitpunkt der Gewährung und Verteilung des entstehenden Personalaufwands über die Sperrfrist. Im deutschen Handelsrecht besteht hierfür keine Regelung; demzufolge ist der gemäß IFRS 2 ermittelte Personalaufwand auch nicht steuerrelevant.

  • Bedienung in Cash (Barvergütung), deren Betrag sich am Wert eines Eigenkapitalinstruments (z.B. Aktienkurs) orientiert (cash-settled share-based payment transactions): Bewertung mit dem beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag und Bildung einer Rückstellung, die bis zur Erfüllung an jedem Bilanzstichtag neu ermittelt wird. Gemäß HGB sind diese als „echter“ Personalaufwand zu erfassen – allerdings nicht zum beizulegenden Zeitwert, sondern mit dem Wert der empfangenen Arbeitsleistung pro Abrechnungsperiode).

Im Anhang sind (gemäß IFRS 2) sämtliche Eigenkapital orientierte Entgeltformen, die während des Bilanzierungszeitraumes Bestand haben, zu beschreiben: Hierzu zählt u.a. die Darstellung der Optionsbewertung bzw. der verwendeten Parameter zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts, d.h. zu einem finanzmathematischen Wert (u.a. Berücksichtung der erwarteten Kursschwankungen der Aktien, voraussichtliche Dividendenzahlungen). Auch Angaben zu Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die finanzielle Situation des Unternehmens sind erforderlich.

Kommt es in Verbindung mit einer Kündigung zu einer Ausgleichszahlung an die Mitarbeiter, wird dies als Rückkauf von den an die Mitarbeiter gewährten Eigenkapitalrechten betrachtet (Ansatz des Fair Value zum Kündigungszeitpunkt).

Der Wert aktienbasierter Vergütungssysteme ist künftig als Aufwand im Geschäftsjahr der Zusage an den Mitarbeiter zu erfassen. Wie z.Zt. nach den US-GAAP diskutiert, werden damit die potenziellen Kosten dieser Vergütungssysteme in jenem Geschäftsjahr erfolgswirksam und damit für die Abschlussadressaten sichtbar erfaßt, in denen die Mitarbeiter die damit verbundenen Arbeits-, Dienst- oder ähnliche Leistungen erbracht haben.

 

Der Standard

IFRS 2 (EU-Fassung 4.02.2005)
IFRS 2 (EU-Fassung 29.12.2004)
Endorsementletter der EFRAG (für IFRS 2)

 

Dokumente zu IFRS 2
IFRS 2 Share-based Payment: Neue Bilanzierungsvorschriften für aktienbasierte Vergütungsinstrumente (Towers Perrin)
Share-based Payment (Deloitte Touche Thomatsu)

 

  


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 letzte Aktualisierung 29.01.06