IFRS 6

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IFRS 6 Exploration for and Evaluation of Mineral Resources (Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen)
   

Der Standard richtet sich an alle Unternehmen, die sich mit der Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen beschäftigen. IFRS 6 bezieht sich auf alle Aufwendungen, die im Rahmen der Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen anfallen, wie beispielsweise Akquisition von Schürfrechten, topographische, geologische und ähnliche Studien. Nicht unter den Anwendungsbereich des IFRS 6 fallen Aufwendungen, die vor und nach Sondierung
und Auswertung von Bodenschätzen anfallen, wie beispielsweise Aufwendungen vor Erlangen des Rechts, ein bestimmtes Gebiet zu sondieren, oder Aufwendungen nach Abschluß von technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeitsstudien. IFRS 6 erlaubt ausdrücklich die Fortführung der bisherigen Grundsätze. Der Standard wurde angeregt, um kostspielige Überleitungsrechnungen zwischen US-GAAP und IAF/IFRS vermeiden zu können.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2006 beginnen

Der eng abgegrenzte Bereich an Aufwendungen für Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen darf entweder sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfaßt oder entsprechend der bisher angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (unter
Berücksichtigung bestimmter Einschränkungen) aktiviert werden. Für aktivierte Aufwendungen für Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen ist nach IAS 36 ein Wertminderungstest dann durchzuführen, wenn Indizien für eine Wertminderung vorliegen.

Aktivierte Aufwendungen für Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen sind aber auf alle Fälle nach immateriellen Vermögenswerten (IAS 38) und Sachanlagen (IAS 16) zu trennen.


IFRS 6.20 zeigt zusätzliche Indizien für das Vorliegen einer Wertminderung auf. Im Anhang sind zusätzliche Angaben zu den Aufwendungen für Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen zu machen.

IFRS 6 bezieht sich nur auf Aufwendungen für Sondierung und Auswertung von Bodenschätzen. Eine analoge Anwendung dieses Standards auf ähnliche Aktivitäten wird als nicht zulässig erachtet.

 Der Standard
 IFRS 6  (EU-Fassung 8.11.2005)
   


Nutzungsbedingungen

© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 25.01.06