IFRS 7

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IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures
   

IFRS 7 regelt die Angaben zu Finanzinstrumenten und gilt für Finanzinstrumente, die sowohl nach IAS 39 in der Bilanz anzusetzen sind, als auch für diejenigen, die diese Ansatzkriterien nicht erfüllen (wie z. B. bereits ausgebuchte Forderungen, ausgenommen sind jedoch u.a Beteiligungen, assoziierte Unternehmen, Joint Ventures... ).

Die Zielsetzung des Standards ist die Vermittlung von entscheidungsrelevanten Informationen über die Höhe, die Zeitpunkte und die Wahrscheinlichkeit des Eintretens der zukünftigen Cashflows, die aus Finanzinstrumenten resultieren. IFRS 7 fordert Informationen zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage von Unternehmen. Zudem enthält er neue Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung über Risiken, die mit Finanzinstrumenten verbunden sind. Mit der Verabschiedung von IFRS 7 ist auch eine Erweiterung von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ verbunden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens: Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen

 

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 18. 8. 2005 IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht.

Der Standard führt zu einer grundlegenden Umstrukturierung der Offenlegungsverpflichtungen für Finanzinstrumente und vereint sämtliche Angabevorschriften zu Finanzinstrumenten in einem neuen Standard. Zum einen ersetzt er die Anforderungen des für Banken und ähnliche Finanzinstitutionen einschlägigen IAS 30, zum anderen wurde der Teil von IAS 32, der sich auf Disclosures bezieht, in IFRS 7 übernommen und überarbeitet.

Der Standard ist von allen Unternehmen, die Finanzinstrumente bilanzwirksam halten gleichermaßen anzuwenden. Er beschränkt sich nicht nur auf Banken und Finanzinstitutionen für deren Geschäftstätigkeiten bisher IAS 30 existierte.

IFRS 7 fordert Informationen zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und Ertragslage von Unternehmen. Zudem enthält er neue Anforderungen hinsichtlich der Berichterstattung über Risiken, die mit Finanzinstrumenten verbunden sind. Mit der Verabschiedung von IFRS 7 ist auch eine Erweiterung von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ verbunden.

Es sind qualitative Angaben zu Zielen, Methoden und Prozessen beim Kapitalmanagement anzugeben. Darüber hinaus sind externe Mindestkapitalforderungen, Verstöße gegen diese sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu nennen.

Der branchenunabhängige IFRS 7 ist ab 1. 1. 2007 von allen Unternehmen, die Finanzinstrumente halten, anzuwenden. Eine frühere freiwillige Anwendung wird empfohlen. Es wird damit gerechnet, daß die Europäische Kommission die Änderung kurzfristig im Rahmen des „Endorsement“-Verfahrens übernehmen wird.

 

Der Standard
IFRS 7 (EU-Fassung vom 29.11.2008)
IFRS 7 (EU-Fassung vom 11.01.2006)

 

 Dokumente zu IFRS 7

 Endorsementletter (EFRAG 13.02.2006)
Die Angabenvorschriften des IFRS 7 (Ernst & Young)


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© 2001  Matthias Ax

letzte Aktualisierung 17.02.09