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IFRS 7 |
Financial Instruments: Disclosures |
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IFRS 7 regelt die
Angaben zu Finanzinstrumenten und gilt für Finanzinstrumente,
die sowohl nach IAS 39 in der Bilanz anzusetzen sind, als auch
für diejenigen, die diese Ansatzkriterien nicht erfüllen (wie z.
B. bereits ausgebuchte Forderungen, ausgenommen sind jedoch u.a
Beteiligungen, assoziierte Unternehmen, Joint Ventures... ).
Die Zielsetzung des
Standards ist die Vermittlung von entscheidungsrelevanten
Informationen über die Höhe, die Zeitpunkte und die
Wahrscheinlichkeit des Eintretens der zukünftigen Cashflows, die
aus Finanzinstrumenten resultieren. IFRS 7 fordert Informationen
zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und
Ertragslage von Unternehmen. Zudem enthält er neue Anforderungen
hinsichtlich der Berichterstattung über Risiken, die mit
Finanzinstrumenten verbunden sind. Mit der Verabschiedung von
IFRS 7 ist auch eine Erweiterung von IAS 1 „Darstellung des
Abschlusses“ verbunden.
Zeitpunkt des Inkrafttretens:
Berichtsperioden, die am oder nach dem 1.1.2007 beginnen |
Das International Accounting
Standards Board (IASB) hat am 18. 8. 2005 IFRS 7 „Financial
Instruments: Disclosures“ veröffentlicht.
Der Standard führt zu einer
grundlegenden Umstrukturierung der Offenlegungsverpflichtungen für
Finanzinstrumente und vereint sämtliche Angabevorschriften zu
Finanzinstrumenten in einem neuen Standard. Zum einen ersetzt er die
Anforderungen des für Banken und ähnliche Finanzinstitutionen
einschlägigen IAS 30, zum anderen wurde der Teil von IAS 32, der
sich auf Disclosures bezieht, in IFRS 7 übernommen und überarbeitet.
Der Standard ist von allen
Unternehmen, die Finanzinstrumente bilanzwirksam halten
gleichermaßen anzuwenden. Er beschränkt sich nicht nur auf Banken
und Finanzinstitutionen für deren Geschäftstätigkeiten bisher IAS 30
existierte.
IFRS 7 fordert Informationen
zur Bedeutung von Finanzinstrumenten für die Vermögens- und
Ertragslage von Unternehmen. Zudem enthält er neue Anforderungen
hinsichtlich der Berichterstattung über Risiken, die mit
Finanzinstrumenten verbunden sind. Mit der Verabschiedung von IFRS 7
ist auch eine Erweiterung von IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“
verbunden.
Es sind qualitative Angaben zu
Zielen, Methoden und Prozessen beim Kapitalmanagement anzugeben.
Darüber hinaus sind externe Mindestkapitalforderungen, Verstöße
gegen diese sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu nennen.
Der branchenunabhängige IFRS 7
ist ab 1. 1. 2007 von allen Unternehmen, die Finanzinstrumente
halten, anzuwenden. Eine frühere freiwillige Anwendung wird
empfohlen. Es wird damit gerechnet, daß die Europäische Kommission
die Änderung kurzfristig im Rahmen des „Endorsement“-Verfahrens
übernehmen wird.
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Der Standard |
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IFRS 7
(EU-Fassung vom 29.11.2008) |
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IFRS 7 (EU-Fassung vom 11.01.2006) |
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