 |
|
IFRS 8 |
Operating Segments
(Segmentberichterstattung) |
| |
|
|
IFRS 8 erfordert von Unternehmen die
Berichterstattung von finanziellen und beschreibenden
Informationen bezüglich seinen berichtspflichtigen Segmenten.
Berichtspflichtige Segmente stellen operative Segmente oder
Zusammenfassungen von operativen Segmenten dar, die bestimmte
Kriterien erfüllen. Operative Segmente stellen Komponenten eines
Unternehmens dar, zu welchen getrennte Finanzinformationen
verfügbar sind, die regelmäßig durch die oberste Führungskraft
des operativen Bereiches überprüft werden, um zu entscheiden,
wie Ressourcen zu verteilen und Leistungsfähigkeit zu beurteilen
sind. Im Allgemeinen müssen Finanzinformationen auf Basis der
internen Steuerung berichtet werden, durch die die Leistung der
operativen Segmente beurteilt wird und entschieden wird, wie die
Ressourcen hinsichtlich der operativen Segmente zu verteilen
sind. IFRS 8 ersetzt IAS 14 und unterscheidet sich vom IAS 14
durch seinen "Management-Ansatz" zur Identifizierung und
Bewertung der berichtspflichtigen operativen Segmente.
IFRS 8 fordert die Darstellung von Vergleichsangaben.
IFRS 8 ist für Geschäftsjahre, die am oder
nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Eine frühere
Anwendung wird empfohlen. |
Die Segmentberichterstattung
ist ein Teil des vom IASB durchgeführten Projektes zur
Harmonisierung von IFRS und US-GAAP.
Seit Jahren konkurrieren
verschiedene Konzepte zur Ausgestaltung der
Segmentberichterstattung. Während in den USA die
Segmentberichterstattung gemäß SFAS 131 „Disclosures about Segments
of an Enterprise and Related Information“ dem sog. Management
Approach folgt und damit sowohl bei der Segmentabgrenzung als auch
bei den Segmentinformationen konsequent auf interne
Organisationsstrukturen und Berichtsinhalte zurückgreift, beruhte
IAS 14 „Segment Reporting“ auf dem Risk-and-Reward Approach, der
sich nur teilweise auf interne Strukturen bezieht.
Mit IFRS 8 wird eine
Angleichung der Segmentberichtserstattung an die US-GAAP erreicht,
in dem die amerikanischen Regelungen zur Segmentberichterstattung
aus SFAS 131 fast vollständig übernommen werden. Der Standard
schreibt eine Segmentberichterstattung für den Einzel- und
Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen verpflichtend
vor. IFRS 8 verlangt eine Segmentierung in operative Teilbereiche
gemäß der internen Organisations- und Berichtsstruktur.
IFRS 8 schreibt eine
Segmentberichterstattung für den Einzel- und Konzernabschluss
kapitalmarktorientierter Unternehmen verpflichtend vor und verlangt
eine Segmentierung in operative Teilbereiche gemäß der internen
Organisations- und Berichtsstruktur.
Die duale Segmentierung in
primäre und sekundäre Berichtsformate wird aufgegeben.
Ein operatives Segment ist
definiert als ein Teilbereich eines Unternehmens, der
-
aus seiner Geschäftstätigkeit
Erträge und Aufwendungen generiert,
-
dessen operatives Ergebnis
durch die Unternehmensleitung im Rahmen der Ressourcenallokation und
Performancebeurteilung regelmäßig analysiert wird und
-
für den eigenständige
Finanzdaten verfügbar sind.
Segmente sind
berichtspflichtig, wenn sie die Definition eines operativen
Segmentes erfüllen und mindestens eines von drei
Wesentlichkeitskriterien erfüllen:
-
Segmenterlöse > 10% der
gesamten Erlöse;
-
Segmentgewinn bzw. -verlust >
10% des Gesamtergebnisses;
-
Segmentvermögen > 10% des
gesamten Vermögens).
Einzelne operative Segmente,
welche die Schwellenwerte nicht erreichen, können zusammengefaßt
werden, sofern sie wirtschaftlich vergleichbar und im Hinblick auf
Art der Produkte bzw. Dienstleistungen, Kundenguppe, Vertriebsweg
oder regulatorisches Umfeld ähnlich sind. Sofern jedoch die
ausgewiesenen Erlöse mit externen Kunden aller berichtspflichtigen
Segmente weniger als 75 % der Gesamtumsatzerlöse abdecken, sind
zusätzliche Segmente zu bilden, bis diese Grenze erreicht wird.
Da Unternehmen ihre
Geschäftstätigkeiten nicht einheitlich managen, sind Segmentangaben
aus Unternehmen vergleichbarer Größe und Branche wahrscheinlich
nicht aussagefähig miteinander vergleichbar.
|
Der Standard |
 |
IFRS 8 (EU-Fassung vom 29.11.2008) |
 |
IFRS 8 (EU-Fassung vom
21.11.2007) |
|
|